Widerrufsrecht
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind
und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist
oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.